1. Gewährleistung der Verkäuferin (Züchterin):
a) Abgabe / Gesundheit
Der Hund ist zum Zeitpunkt der Übergabe in einwandfreiem Zustand. Er ist gesund und frei von Flöhen, Ohrmilben und Würmern. Der Gesundheitszustand wird durch ein tierärztliches Gesundheitszeugnis belegt. Ein entsprechender Haustierpass wird dem/der Käufer/in ausgehändigt.
b) Impfungen
Der Hund stammt von gesunden Elterntieren ab und hat die üblichen Schutzimpfungen erhalten. Der Impfpass wird mitgegeben und enthält einen Hinweis auf Art und Termin der Nachimpfungen.
c) Verborgene Krankheiten oder Mängel
Die Verkäuferin bestätigt, dass ihr keine verborgenen Krankheiten oder Mängel bekannt sind.
d) Ausschluss weiterer Gewährleistungen
Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Verkäuferin betont, dass es sich bei dem verkauften Hund um ein Lebewesen handelt, das für seine Entwicklung keine verlässlichen Prognosen zulässt. Daher werden keine Gewähr für die künftige Größe und Beschaffenheit des Hundes, insbesondere für den Zustand der inneren Organe, Fell und Verhaltensweisen übernommen. Insofern wird auch keine Haftung für künftige Zuchttauglichkeit und Ausstellungserfolge des Hundes übernommen.
e) das Recht der Nachbesserung durch die Verkäuferin
Sollte innerhalb eines Zeitraums binnen vier Wochen ein Tierarztbesuch notwendig sein, so weißt die Verkäuferin auf Folgendes hin:
Der/Die Käufer/in muss die Möglichkeit die Verkäuferin kontaktieren und den Tierarzt der Verkäuferin aufsuchen. Hierbei übernimmt diese sowohl die Fahrtkosten, bei einem wirklichen bereits beim Verkauf vorhandenen Mangel, als auch die anfallenden Tierarztgebühren.
2. Beratung durch die Verkäuferin
Die Verkäuferin berät den/die Käufer/in über Haltung, Fütterung und Pflege des Hundes. Der/die Käufer/in hat das Recht und die Möglichkeit, auch nach Übernahme des Hundes mit diesbezüglichen Fragen an die Verkäuferin heranzutreten.
3. Übergabe des Hundes
a) Besichtigung des Hundes
Die Verkäuferin erklärt, dass der Hund in ihrem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist.
Der/die Käufer/in bestätigt, dass er/sie den Hund spätestens bei Übergabe besichtigt hat.
b) Zeitpunkt der Übergabe
Die Übergabe des Hundes erfolgt nach vorheriger Terminabsprache zwischen den Vertragsparteien.
Sollte der/die Käufer/in entgegen der getroffenen Vereinbarung den Hund nicht termingerecht abholen, so hat er/sie weitere zwei Wochen Zeit, die Abholung durchzuführen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist die Verkäuferin berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und eine etwaig erhaltene Anzahlung zum Ausgleich für die entstandenen Aufwendungen einzubehalten.
3. Nichteingewöhnung / Unverträglichkeit oder sonstige Abgabegründe
Bei Nichteingewöhnung des Hundes oder bei Unverträglichkeit mit bereits vorhandenen Tieren des/der Käufer/in kann diese/r das Tier nach Absprache mit der Verkäuferin innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Die Verkäuferin nimmt den Hund jedoch lediglich auf Kommission zurück. Nach dem weiteren Verkauf wird der erzielte Kaufpreis unverzüglich an den Käufer ausbezahlt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Unkostenpauschale von 150,00 EUR und täglich anfallende Betreuungskosten in Höhe von 5,00 EUR einzubehalten.
4. Pflichten des/ der Käufers/in
a) Artgerechte Tierhaltung
Der/die Käufer/in verpflichtet sich, den Hund entsprechend den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und hierzu ergangener Rechtsverordnungen artgerecht zu halten, zu füttern und zu pflegen, sowie für eine ausreichende veterinärmedizinische Betreuung zu sorgen (u.a. Schutzimpfungen in regelmäßigen Abständen).
Er/sie unterlässt alle Misshandlungen und Quälereien und duldet auch keine solchen durch Dritte.
Des Weiteren verpflichtet sich der/die Käufer/in den Hund nicht an Dritte zu verkaufen oder zu verschenken und nicht zu Tierversuchen zu verwenden.
Außerdem erfolgt eine entsprechende Verpflichtung darüber, dass der Hund nicht an eine Kette gelegt oder in einem Zwinger gehalten wird. Weiterhin dürfen bei dem Hund keine tierschutzrelevanten Erziehungs- oder Ausbildungsmethoden (z.B. Stachelwürger oder Stromreizgeräte) angewendet werden.
b) Besichtigung
Die Verkäuferin ist berechtigt, die Tierhaltung nach vorheriger Anmeldung zu besichtigen und sich persönlich von der artgerechten Haltung zu überzeugen. Sollte sie hierbei Missstände feststellen, so kann sie das Gutachten einer Fachperson (Tierarzt, Tierschutzverein o.ä.) einholen.
Bei nachgewiesener schlechter Tierhaltung kann die Verkäuferin den Hund zurückfordern.
5. Konventionalstrafe
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere gegen Ziffer 4, ist die Verkäuferin berechtigt, das Tier zurückzufordern und dem/der Käufer/in eine Konventionalstrafe in Höhe von 1500,00 EUR aufzuerlegen.
Wird das Rückforderungsrecht der Verkäuferin durch arglistige Täuschung des/ der Käufer/in vereitelt (z.B. durch die Behauptung das Tier sei entlaufen oder gestorben), so erhöht sich die Konventionalstrafe auf 2500,00 EUR.
6. Rücktrittsrecht der Verkäuferin
Die Verkäuferin kann bis zur Übergabe des Hundes vom Kaufvertrag zurücktreten, falls der Verkäuferin Informationen vorliegen, wonach das Wohlergehen des Hundes gefährdet ist. In diesem Fall werden dem/der Käufer/in alle bis dahin entrichteten Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Verkäufers. Jede Partei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages. |